KFZ-Werkstatt - TÜV-Nord-Prüfstützpunkt

Kontaktinformationen

  • Ostkamp 15 26203 Wardenburg
  • Telefon: +49 (0) 4407 / 2184
  • Telefax: +49 (0) 4407 / 2187
  • E-Mail: info @ andrees-kfz.de

Wir sind offizieller TÜV-Nord-Prüfstützpunkt und bieten Ihnen die komplette Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sowie Eintragungen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben preisgünstig an.

Eine zuvor durchgeführte Durchsicht und Prüfung auf unserem aktuellen und nach neuesten Kriterien arbeitender Bremsen- und Fahrwerksprüfstand erspart Ihnen unangenehme Überraschungen und gibt Ihnen das Plus an Sicherheit im Verkehr.

Falls im Vorfeld HU-relevante Mängel festgestellt wurden, können wir diese zeitnah abstellen und eine problemlose Vorführung mit anschließender Erteilung der HU-Plakette ermöglichen.

Derzeit gliedert sich die Hauptuntersuchung (HU) in zwei Positionen, welche der Reihe nach abgearbeitet und bestanden werden müssen, um die begehrte Plakette zu erlangen.

So steht als erstes die Abgasuntersuchung  für die Hauptuntersuchung an; sie ist somit Teil 1 der HU. Ist diese vollzogen und es wurden die entsprechenden spezifischen Werte je nach Motor- bzw. Fahrzeugtyp erreicht, ist damit die Abgasuntersuchung bestanden und es geht zum zweiten Teil der Prüfung über.

Es folgt Teil 2 der Hauptuntersuchung mit dem Test aller Fahrzeugspezifischen Systeme, zum Teil auch auf dem Prüfstand. Wurden auch hier keine den Anforderungen entsprechende Mängel festgestellt, wird dann die neue Plakette hinten am Fahrzeug verklebt.


Unser regelmäßiger AU & HU-Termin:

Jeden Donnerstag ab cirka 10:15 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Abgasuntersuchung (AU) schon zuvor durchgeführt sein muss.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sprechen Sie doch einfach einen Termin mit uns ab.

Wir freuen uns auf Sie!

Abgasuntersuchung - Von der ASU bis zur UMA

Seit nunmehr über 25 Jahren wird in Deutschland die Abgasuntersuchung durchgeführt. Es begann mit der ASU (Abgassonderuntersuchung ab 1985), dann folgte die AU (Abgasuntersuchung 1993) und heute ist es die UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems ab 2006). Zeitgleich zur UMA wurde auch die Abgasuntersuchung für Motorräder eingeführt. Unabhängig von der jeweiligen Zeit wird seitdem ein Ziel verfolgt – die Abgaswerte müssen die zulässigen gesetzlichen Grenzen einhalten.

Technik im Wandel der Zeit

Auch die Technik unterliegt dem Wandel der Zeit – vom damaligen Überprüfen des Zündzeitpunkts oder des Schließwinkels bis hin zum heutigen Einsatz modernster EDV- und Messtechnik unter Nutzung der fahrzeugeigenen, elektronischen OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose). Bei modernen Fahrzeugen wird sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Endrohrmessung verzichtet.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Übrigens wird seitdem auch die sechseckige AU-Plakette nicht mehr am vorderen Kennzeichen angebracht.

Wie läuft die Abgasuntersuchung bei Andrees-Kfz ab?

1. Zunächst untersuchen unsere befähigten Mitarbeiter die abgasrelevanten Baugruppen Ihres Fahrzeugs, wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff usw. auf sichtbare Schäden. 
2. War diese Untersuchung ohne Beanstandung, überprüfen unsere Mitarbeiter messtechnisch die abgasrelevanten Einstellungen und Werte des Motors sowie ggf. den Schadstoffausstoß. 
3. Bei Nichtbestehen der Abgasuntersuchung wird das auf dem Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung entsprechend dokumentiert.

Andrees-Kfz ProfiTipp: 
Lassen Sie Ihren Motor regelmäßig warten. Dies entlastet die Umwelt und hilft, unliebsame Überraschungen bei der Abgasuntersuchung zu vermeiden.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

• Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) 
• Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung 
• Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
• Bei eingebauter Gasanlage das entsprechende in Deutschland gültige Teilegutachten (alle Teile der Gasanlage müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen!). Gasanlagen ohne E-Prüfzeichen können nicht abgenommen werden und müssen demontiert werden!
• Bei Gastanks, die älter als zehn Jahre sind, wird ein Drucktestgutachten verlangt.